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Aktuelles

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Zweiradsaison Unsere Zweiräder sind bereit für die neue Saison (Inspektion, Reifen, etc.)! Wir wünschen Euch viel Spaß in der Ausbildung und eine tolle Zw...
Wichtige Änderungen 2014! Warnwesten:Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste (Europäische Norm EN 471)...
Recht & Verkehr: Beleidigungen im Straßenverkehr können richtig teuer werden! Viele Verkehrsteilnehmer reagieren auf – vermeintliches – Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr mit Wut und Aggressionen. Oft ist ihnen je...
!!!NEUE FAHRZEUGE!!! Neue Fahrzeuge für unsere Fahrschüler! Zwei Golf 7 und ein Golf Cabrio! :-)  
Neue Honda CBR 125R für die Klasse A1! Die Saison kann beginnen! Unsere neue Honda CBR 125R für die Führerscheinklasse A1 (16 Jahre)!
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Neues Golf Cabriolet Früher als erwartet! Unser neues Golf Cabriolet. :-) Jetzt fehlt nur noch die Beschriftung und die Sommerräder. Dann kann der Sommer k...
Aufstieg von A1 auf A2 2 Jahre im Besitz der Klasse A1? Ab 19.01.13 Aufstieg auf die Klasse A2 (48 PS) ohne Theorieprüfung und vorgeschriebene Sonderfahrten! Mehr ...

Herzlichen Glückwunsch!

Gute Fahrt Jonathan M. (19.10.16) Gute Fahrt Lukas S. und Justen S. (14.05.13) Gute Fahrt Tami S. (19.04.16) Gute Fahrt Thomas G. (10.10.12) Gute Fahrt Vanessa W. (06.07.12) Gute Fahrt Josephine B. (11.01) Bestanden 2014! Euch allen weiterhin eine GUTE FAHRT! Gute Fahrt Marcel M. (02.02) Gute Fahrt Philipp K. (11.02.14) Gute Fahrt Ann-Katrin H. (06.11.12)

Gute Fahrt Jonathan M. (19.10.16)


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Bestanden 2014! Euch allen weiterhin eine GUTE FAHRT!


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Unterrichtszeiten

Homberg:

Frankfurter Str. 7
Dienstag: 18.30 Uhr - 20.00 Uhr

Kirtorf:

Neustädter Str. 2
Montag: 18.30 Uhr - 20.00 Uhr

Info & Anmeldung

Anmeldung und Informationen an den Unterrichtstagen von 17:45 Uhr - 18:30 Uhr, per E-Mail oder telefonisch.

Fragen & Antworten

BF17 - Fragen und AntwortenHier findest Du Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Führerschein / Begleitetes Fahren ab 17.

Ausbildung

 

Prüfung

Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?

Nein.

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?

3 Monate vor dem 17. Geburtstag.

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus?

In der Regel wird die Prüfungsbescheinigung bei Vollendung des 17. Lebensjahres von der Technischen Prüfstelle nach erfolgreicher Prüfung direkt ausgehändigt. Für diejenigen Personen, die das 17. Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht vollendet haben, erfolgt die Ausgabe durch die zuständige Verwaltungsbehörde.

 

„Prüfungsbescheinigung“ und „Kartenführerschein“

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?

Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.Solange der Fahrer noch nicht 18 Jahre alt ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen.

Enthält die „Prüfungsbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?

Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.

Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?

Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

 

Probezeit

Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?

Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (der „Prüfungsbescheinigung“).

Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?

Wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre. Dies wird von den Ländern in ihrem Zuständigkeitsbereich geregelt.

 

Begleiter

Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?

Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:• Mindestalter: 30 Jahre• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)• Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 1 Punkt

Wenn der Begleiter während der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?

Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war.

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?

Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?

Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.

Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?

Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.

Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?

Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?

Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.

 

Weitere Fragen

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim Begleiteten Fahren mit 17 eingeschlossen?

Die Klassen AM, L.

Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?

Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.

Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE führt?

Seine Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.

Welche Konsequenzen hat der Widerruf der Fahrerlaubnis für die eingeschlossenen Klassen AM und L?

Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des Begleiteten Fahrens ab 17 hat zur Folge, dass auch die eingeschlossenen Klassen AM und L widerrufen werden. Liegt ein Vorbesitz, z.B. der Klasse A1 oder T vor, so bleiben diese Klassen jedoch erhalten.

Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?

Wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.

Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?

Wenn ein Fahrzeug für das Begleitete Fahren eingesetzt wird, muss dies unbedingt der Versicherung gemeldet werden, wenn vertraglich ein Mindestalter für den Fahrer (i. d. R. über 23 Jahre) vereinbart wurde. Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen. Es sollte deshalb die Versicherungs-Police geprüft werden.