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Aktuelles

Info Fahrstunden Service und Kundenfreundlichkeit wird bei uns groß geschrieben! :-) Bei uns habt ihr die Möglichkeit gleich nach der Anmeldung mit der prak...
Zweiradsaison Unsere Zweiräder sind bereit für die neue Saison (Inspektion, Reifen, etc.)! Wir wünschen Euch viel Spaß in der Ausbildung und eine tolle Zw...
Wichtige Änderungen 2014! Warnwesten:Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste (Europäische Norm EN 471)...
Recht & Verkehr: Beleidigungen im Straßenverkehr können richtig teuer werden! Viele Verkehrsteilnehmer reagieren auf – vermeintliches – Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr mit Wut und Aggressionen. Oft ist ihnen je...
!!!NEUE FAHRZEUGE!!! Neue Fahrzeuge für unsere Fahrschüler! Zwei Golf 7 und ein Golf Cabrio! :-)  
Neue Honda CBR 125R für die Klasse A1! Die Saison kann beginnen! Unsere neue Honda CBR 125R für die Führerscheinklasse A1 (16 Jahre)!
Neue Rubrik Neue Rubrik: Schülermeinungen!
Neues Golf Cabriolet Früher als erwartet! Unser neues Golf Cabriolet. :-) Jetzt fehlt nur noch die Beschriftung und die Sommerräder. Dann kann der Sommer k...
Aufstieg von A1 auf A2 2 Jahre im Besitz der Klasse A1? Ab 19.01.13 Aufstieg auf die Klasse A2 (48 PS) ohne Theorieprüfung und vorgeschriebene Sonderfahrten! Mehr ...

Herzlichen Glückwunsch!

Gute Fahrt Alec R. und Luca G. (23.03.17) Gute Fahrt Dennis D. (10.03) Gute Fahrt Sharif H. (21.03.17) Gute Fahrt Philipp S. (04.09.12) Gute Fahrt Max N. (02.11) Gute Fahrt Vivien S. (06.11.12) Gute Fahrt Jessica M. (01.12.16) Gute Fahrt Friederike F. (24.05) Gute Fahrt Micha G. (04.05.16) Gute Fahrt Lea B. (29.07.14)

Gute Fahrt Alec R. und Luca G. (23.03.17)


Gute Fahrt Dennis D. (10.03)


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Unterrichtszeiten

Homberg:

Frankfurter Str. 7
Dienstag: 18.30 Uhr - 20.00 Uhr

Kirtorf:

Neustädter Str. 2
Montag: 18.30 Uhr - 20.00 Uhr

Info & Anmeldung

Anmeldung und Informationen an den Unterrichtstagen von 17:45 Uhr - 18:30 Uhr, per E-Mail oder telefonisch.

Recht & Verkehr: Beleidigungen im Straßenverkehr können richtig teuer werden!

Viele Verkehrsteilnehmer reagieren auf – vermeintliches – Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr mit Wut und Aggressionen. Oft ist ihnen jedoch nicht bewusst oder sie nehmen es in Kauf, dass Beleidigungen im Straßenverkehr unter Umständen richtig teuer werden können. Hierauf verweist die Rechtsschutzversicherung D.A.S.
Denn eine Beleidigung – ob im Straßenverkehr oder anderswo – ist eine Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe als auch für Gesten. In der Regel verhängen die Gerichte Geldstrafen. Deren Höhe hängt von den Tatumständen und dem Verdienst des Beschuldigten ab.
Im Durchschnitt beträgt die Geldstrafe für den gestreckten Mittelfinger zwischen 600 bis 4.000 Euro, den „Vogel“ zeigen kostet durchschnittlich 750 Euro und für verbale Beleidigungen können zwischen 250 („Bekloppter“) und 2.500 („Alte Sau“) Euro fällig werden.
Insbesondere im Ausland sollten Autofahrer mit Gesten vorsichtig sein. Denn was in Deutschland nett gemeint ist, wie etwa der erhobene Daumen, kann im Ausland als Beleidigung oder Obszönität aufgefasst werden.

 

Quelle: www.fahrschule-online.de