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Wichtige Änderungen 2014!
- Details
- Kategorie: Aktuelles
- Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Januar 2014 16:38
Warnwesten:
Ab 01.07.2014 besteht auch in Deutschland eine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.
Punktereform:
Ab dem 1. Mai wird in Flensburg neu gerechnet, dann gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. "Verstöße werden künftig je nach Schwere mit einem bis drei Punkten geahndet, statt wie bisher mit einem bis sieben Punkten. Dafür ist der Führerschein nach acht statt 18 Punkten weg.
Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig für sich – unabhängig von neuen Eintragungen. Das dauert zweieinhalb Jahre (Delikte mit einem einem Punkt), fünf Jahre (zwei Punkte) oder zehn Jahre (drei Punkte). Die Möglichkeit zum freiwilligen Punkteabbau bleibt: "Verkehrssünder mit höchstens fünf Punkten können einmal innerhalb von fünf Jahren durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden.
Bestehende Punkte werden umgerechnet: bis drei alte Punkte zum Beispiel zu einem Punkt im neuen System, acht bis zehn zu vier Punkten oder 16 bis 17 zu sieben Punkten. "Und weil ab Mai nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße zu Eintragungen führen, werden Punkte gelöscht, die es derzeit etwa noch für unberechtigtes Befahren einer Umweltzone, Fahren ohne Kennzeichen oder Beleidigung im Straßenverkehr gibt.
Die Umrechnung erfolgt automatisch – die Auskunft über den neuen Punktestand nicht: Dafür ist ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nötig. Das Formular findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestand-Info auch online anfordern.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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